Wenn Unternehmer aus dem Mittelstand über die Nachfolge des Unternehmens und die Übertragung des Betriebsvermögens an einen möglichen Nachfolger denken, kommt neben dem klassischen Verkauf oft auch eine Schenkung ins Spiel. Wenn die steuerlichen Aspekte der Unternehmensnachfolge nicht ausreichend berücksichtigt werden, kann die Übertragung ziemlich teuer werden. Nur ein qualifizierter Steuerberater kennt sich im Verwaltungsdschungel aus: Erbschaftssteuer und Veräußerungsgewinn, Versorgungsleistungen und Abzugsbeträge, Grunderwerbsteuer, Freibeträge und so weiter. Unnötige Steuern bei der Unternehmensnachfolge vermeiden, das kann letztendlich nur der Steuerberater.
„Benötige ich wirklich einen Steuerberater bei der Übergabe meines Betriebs?“
Das Übergeben des eigenen Unternehmens an einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin muss immer gut geplant sein. Hierbei ist es wichtig schon verfrüht, vor Beginn der Übergabe, den Steuerberater zu kontaktieren, dieser fungiert als Planungs- und Steuerungsorgan der Übergabe.
Bei der Übergabe des Unternehmens ist es immer wichtig, alle Aspekte genau zu beleuchten, hierbei kann ein Steuerberater durchaus behilflich sein. Durch Erfahrungen aus anderen Projekten weiß der Steuerberater genau, worauf zu achten ist. Auch die zahlreich vorhandenen Publikationen der IHK ersetzen nicht die individuelle und persönliche Beratung.
Nicht nur, dass bei einer individuellen Besprechung die steuerlichen Aspekte gut beleuchtet und erklärt werden können, auch die Zukunftsplanung ist im Bereich der Nachfolge ein wichtiges Thema. Eine umfassende wirtschaftliche Aufstellung durch den Steuerberater bildet für die weitere Planung und das weitere Vorgehen erst die Grundlage. Aufgrund dieser von Fall zu Fall unterschiedlichen Werte und Ziele besteht auch für den Nachfolger die Möglichkeit, von den Kontakten des Steuerberaters zu profitieren. So können Kontakte zu Förderprogrammen oder zur Finanzierung dem Nachfolger zur Festigung der eigenen Position im Markt verhelfen. Im Zuge der Zukunftsplanung ist des Weiteren wichtig, die Möglichkeit des Wechsels der Rechtform zu überdenken, hier kann der Steuerberater mit dem Nachfolger ein individuelles Konzept entwickeln, welches für den Nachfolger auch die optimalen Rahmenbedingungen schafft.
Bei der Übergabe an den Nachfolger wird häufig nicht bedacht, dass diverse Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen anfallen. Anfällig dafür sind vor allem Betriebe, die sich schon seit längerer Zeit im Familienbesitz befinden. Besondere Aufmerksamkeit ist hierbei auch darauf zu legen, ob vielleicht noch Altlasten an Verbindlichkeiten und Darlehen bestehen. So müsste zusätzlich zu den bereits zu tilgenden Darlehen neue Verbindlichkeiten aufgenommen werden, um beispielsweise die Maschinen zu warten oder um neue anzuschaffen.
Hier kann der Berater durch Analysen des bisherigen Verlaufes gut einschreiten um eine mögliche unbeabsichtigte Überschuldung oder die Zahlungsunfähigkeit zu umgehen.
Wenn also überlegt wird, den Betrieb im Ganzen weiterzugeben sollte man zur eigenen Sicherheit frühzeitig den Steuerberater einschalten.
Das Steuerteam in Landsberg hat schon viele Unternehmer und Unternehmen bei der steuerlichen Gestaltung der Unternehmensnachfolge unterstützt. Mit Kompetenz und Kreativität finden wir garantiert auch für Ihre Nachfolge die beste Lösung mit der größtmöglichen steuerlichen Optimierung.
Sprechen Sie uns an über unser Kontaktformular oder indem Sie einfach zum Telefonhörer (08191 9170-0) greifen und nach unseren Beratungs-Spezialisten für die Unternehmsteuerlicheensnachfolge fragen.
Inhaltsverzeichnis
One-Stop-Shop (OSS): Umsatzsteuer Verfahren der EU 2021
Steuerliche Gestaltung der Unternehmensnachfolge
Digitalisierung in der Steuerberatung
Kassennachschau durch das Finanzamt
Copyright © 2024 Steuerteam GmbH . All rights reserved.
Steuerteam GmbH – Steuerberatungsgesellschaft Landsberg, München
Am Penzinger Feld 19a – D-86899 Landsberg am Lech
Tel.+49 81 91 – 91 70-0 – Fax +49 81 91 / 21 87 7
Design und Konzeption: www.stilecht-werbung.de