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Steuerberatung und künstliche Intelligenz: Kann ChatGPT den Steuerberater ersetzen?

ChatGPT sorgt branchen- und medienübergreifend beinahe täglich für neue Schlagzeilen. Wir stehen zweifellos vor tiefgreifenden gesellschaftlichen Veränderungen, einige sagen Veränderungen im Ausmaß der industriellen Revolution voraus, als die Dampfmaschine und der mechanische Webstuhl die Agrarwirtschaft ablösten und die Massenproduktion in den Fabriken die Gesellschaft veränderte. Auch wenn es vielleicht nicht ganz so dick kommen mag ist heute schon abzusehen, dass sich bestimmte Berufsbilder in Zukunft stark verändern werden, einige möglicherweise fast vollständig verschwinden. Wir wollen in diesem Betrag klären, was die aktuelle Version von ChatGPT (Stand April 2023) in Sachen Steuerberatung leisten kann und wo die Grenzen liegen.

Was ist ChatGPT und generative KI überhaupt?

Die Geschichte der künstlichen Intelligenz (eigentlich Artificial Intelligence, kurz AI) beginnt schon Mitte des 20. Jahrhunderts, der Begriff „Künstliche Intelligenz“ wird 1956 von einem Programmierer namens John McCarthy geprägt, der mit dem vielleicht ersten KI-Programm zunächst mathematische Lehrsätze beweisen konnte. Erklärtes Ziel der KI-Forscher damals war es, Maschinen zu entwickeln, die wie Menschen denken und selbständig lernen können. Zehn Jahre danach wird mit ELIZA der erste Chatbot präsentiert, der schon die Illusion eines menschlichen Gesprächspartners erzeugen konnte. 1997 schlägt der Computer erstmals einen amtierenden Schachweltmeister, was als weiterer Meilenstein der KI angesehen wurde.
Erst mit der breiten Kommerzialisierung von Sprachdiensten nimmt das Thema richtig Fahrt auf: Apples „Siri“ läutet 2011 ein neues Zeitalter ein, 2014 kontert Microsoft mit der Software „Cortana“, 2015 schließlich präsentiert Amazon mit dem Echo seinen neuen Sprachdienst namens „Alexa“. Noch im selben Jahr wird im Silicon Valley von Elon Musk, Sam Altman und anderen ein Forschungsinstitut OpenAI gegründet, das künstliche Intelligenz allgemein verfügbar machen sollte und schließlich im Mai 2020 das Sprachmodell GPT-3 vorgestellt hat. Die Reaktionen auf ChatGPT reichen von Faszination bis Schockstarre, zahlreiche Experten loten auf ihrem jeweiligen Fachgebiet aus, was das System heute schon kann und ob das eigene Berufsbild vielleicht schon bald an Bedeutung verlieren und von künstlicher Intelligenz übernommen wird.
Wir wollen unser Ergebnis hier gleich vorwegnehmen – der Steuerberater mit seiner natürlichen Intelligenz und analogen Kompetenz wird der KI bzw. AI noch sehr lange überlegen sein. Wir haben die Maschine einem fachlichen Test unterzogen und schnell ihre Grenzen gefunden. Mandanten tun immer noch gut daran, sich auf die Kompetenz eines erfahrenen Beraters und die Expertise einer Steuerkanzlei zu verlassen, statt sich dem teilweise gefährlichen Halbwissen der Maschine auszuliefern. Der folgende Dialog wurde am 11.04.2023 mit ChatGPT geführt.

Kannst Du mir einige steuerrechtliche Fragen beantworten?

Ja, natürlich! Ich werde mein Bestes tun, um Ihre steuerrechtlichen Fragen zu beantworten. Bitte stellen Sie Ihre Fragen. Beachten Sie jedoch, dass ich als Sprach-KI-Modell keine rechtliche Beratung bieten kann und meine Antworten nur als allgemeine Informationen dienen. Für spezifische steuerliche Angelegenheiten sollten Sie sich immer an einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt wenden.

Das ist wohltuend bescheiden, die Maschine weiß um ihre eigenen Beschränkungen und empfielt qualifizierte Fachleute.

Einfache steuerrechtliche Fragen an ChatGPT

Einfache Fragen kann das System ausführlich und präzise beantworten, man hat sofort das Gefühl, einem Kompetenten Spezialisten gegenüber zu sitzen.

Was sind Sonderausgaben?

Sonderausgaben sind im deutschen Steuerrecht bestimmte Ausgaben, die steuerlich abzugsfähig sind und das zu versteuernde Einkommen mindern können. Sie werden im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt und dienen dazu, bestimmte Aufwendungen steuerlich zu berücksichtigen, die aus privaten Gründen getätigt werden und nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.

Hier sind einige Beispiele für Sonderausgaben:

  1. Altersvorsorgeaufwendungen: Hierzu gehören Beiträge zu gesetzlichen oder privaten Rentenversicherungen, Rürup-Rentenverträgen oder Basis-Rentenverträgen. Diese Beiträge können unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben abgezogen werden.
  2. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung können als Sonderausgaben abgezogen werden. Es gelten jedoch bestimmte Höchstgrenzen und Bedingungen.
  3. Spenden: Spenden an gemeinnützige Organisationen oder mildtätige Zwecke können als Sonderausgaben abgezogen werden, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
  4. Kirchensteuer: Die gezahlte Kirchensteuer kann als Sonderausgabe abgezogen werden, sofern man Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist.
  5. Kinderbetreuungskosten: Kosten für die Betreuung von Kindern können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, unter bestimmten Voraussetzungen und Höchstgrenzen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen für Sonderausgaben im deutschen Steuerrecht komplex sind und sich ändern können. Es ist ratsam, sich an einen qualifizierten Steuerberater zu wenden, um sicherzustellen, dass Sonderausgaben korrekt und den geltenden Steuergesetzen entsprechend geltend gemacht werden.

Das System erkennt ohne Rückfrage (vielleicht an der Sprache meiner Eingabe oder an der Auswertung meiner IP-Adresse), dass sich die Frage wohl auf deutsches Steuerrecht bezieht. Die von ChatGPT generierte Antworten auf eine einfache Frage „Was sind Sonderausgaben“ wird korrekt beantwortet. Die Reproduktion von einfachem Grundwissen scheint für den KI-basierten Chatbot also kein Problem. Allerdings muss man auch sagen, dass ebendiese Fragen von Google oder YouTube korrekt und vollständig hätten beantwortet werden können. Nächste Frage:

Was versteht man unter AfA?

AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“ und ist ein steuerlicher Begriff, der die Abschreibung von abnutzbaren Vermögensgegenständen im Rahmen der Einkommensteuer bezeichnet.

Im deutschen Steuerrecht können Unternehmen und Selbstständige, die Anlagevermögen wie Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge oder andere abnutzbare Wirtschaftsgüter für betriebliche Zwecke nutzen, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieser Vermögensgegenstände über die AfA steuerlich abschreiben. AfA stellt somit die steuerliche Berücksichtigung des Wertverlusts von abnutzbaren Vermögensgegenständen im Laufe ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer dar.

Die Höhe der AfA richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den steuerlichen Abschreibungsregeln, die von den Finanzbehörden festgelegt werden. In der Regel wird die AfA auf Basis der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts sowie der Nutzungsdauer und der steuerlichen Abschreibungsmethode berechnet, die für den jeweiligen Vermögensgegenstand gilt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die AfA eine komplexe steuerliche Angelegenheit ist und bestimmten Regelungen unterliegt. Es wird empfohlen, sich an einen qualifizierten Steuerberater zu wenden, um sicherzustellen, dass die AfA korrekt und den geltenden Steuergesetzen entsprechend berechnet wird.

Fast richtig, denn satt „im Rahmen der Einkommensteuer“ müsste es korrekt „im Rahmen der Gewinnermittlung“ heißen, in der dann die sogenannten Ertragssteuern (also Einkommensteuer und Körperschaftssteuer) berechnet werden. Das ist nur eine kleine fachliche Ungenauigkeit ohne größere praktische Auswirkungen, einem versierten Steuerberater würde so ein Lapsus aber niemals unterlaufen. Wir wollen jetzt aber noch viel mehr wissen:

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung in 2023?

Als KI-Modell basierend auf dem Wissen von September 2021 kann ich keine aktuelle Informationen bereitstellen, da meine Kenntnisse bis zu diesem Zeitpunkt begrenzt sind und sich steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen ändern können. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung wird jährlich von den zuständigen Behörden festgelegt und kann sich von Jahr zu Jahr ändern.

Es ist daher ratsam, aktuelle Informationen von den relevanten Behörden, wie z.B. den gesetzlichen Krankenkassen oder der Deutschen Rentenversicherung, einzuholen oder sich an einen qualifizierten Steuerberater oder Sozialversicherungsfachmann zu wenden, um die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung im Jahr 2023 zu ermitteln.

Die KI ist klug genug, beim Stichwort 2023 selbständig auf seinen veralteten Wissensstand hinzuweisen und verweist auf andere Quellen. Mit der Jahreszahl in der Frage haben wir es dem Roboter natürlich auch unnötig leicht gemacht. Jetzt machen wir es mal schwieriger:

Wie hoch ist die Entgeltgrenze für Minijobs?

Die Entgeltgrenze für Minijobs, auch bekannt als geringfügige Beschäftigung oder 450-Euro-Job, liegt im Jahr 2021 bei 450 Euro pro Monat. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, monatlich maximal 450 Euro verdienen dürfen, um weiterhin als geringfügig beschäftigt zu gelten und von bestimmten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen, wie beispielsweise der Pauschalbesteuerung von Sozialversicherungsbeiträgen, profitieren zu können.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Grenze jährlich angepasst wird und sich ändern kann. Es ist ratsam, die aktuellen Regelungen von den zuständigen Behörden, wie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder der Minijob-Zentrale, zu überprüfen, um sicherzustellen, dass man stets aktuelle Informationen zur Entgeltgrenze für Minijobs hat.

Auch ohne Jahreszahl oder andere explizite Hinweise in der Frage erkennt die KI, dass die Entgeltgrenze für Minijobs kein absoluter Wert sondern eine jährlich anzupassende Grenze ist. Das ist eine durchaus anerkennenswerte Leistung und schafft zunächst Vertrauen in die Kompetenz der Maschine. Jetzt machen wir es aber richtig schwierig, jetzt kommt die Masterfrage:

Ich möchte eine Photovoltaikanlage mit einer Bruttoleistung von 25 kW auf dem Dach meines Reihenhauses installieren? Welche steuerlichen Vorteile kann ich dafür in Anspruch nehmen?

Die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach Ihres Reihenhauses kann verschiedene steuerliche Vorteile haben, die im deutschen Steuerrecht geregelt sind. Hier sind einige potenzielle steuerliche Vorteile, die Sie möglicherweise in Anspruch nehmen können:

1. Abschreibungen (AfA): Sie können die Kosten für die Anschaffung und Installation der Photovoltaikanlage über die sogenannte Absetzung für Abnutzung (AfA) steuerlich geltend machen. Die AfA ermöglicht es Ihnen, die Anschaffungs- und Installationskosten der Anlage über einen bestimmten Zeitraum hinweg als Betriebsausgaben abzuschreiben und so Ihr zu versteuerndes Einkommen zu mindern.

Spätestens jetzt haben wir die Maschine eiskalt erwischt. Auch diese Frage kann man nur mit aktuellem Fachwissen korrekt beantworten, weil hier aber eine ganz neue und nicht vorhersehbare gesetzliche Regelung greift, kann die Maschine nicht mal einen Warnhinweis auf einen möglicherweise geänderten Rahmen ausgeben. Korrekt ist, dass ab 2023 eine neue gesetzliche Regelung besagt, dass neue PV-Anlagen auf privaten Wohngebäuden mit einer Leistung unter 30 KW ertragssteuerlich nicht mehr zu berücksichtigen sind und zwar sogar rückwirkend ab 2022.

2. Vorsteuerabzug: Wenn Sie die Photovoltaikanlage als Unternehmer betreiben und Umsatzsteuerpflichtig sind, können Sie die Vorsteuer aus den Kosten für Anschaffung und Installation der Anlage als Vorsteuer geltend machen. Dadurch mindern Sie die zu zahlende Umsatzsteuer auf Ihre eigenen Umsätze.

Auch das ist komplett falsch, denn ab 2023 gelten hier mit der Einführung eines Nullsteuersatzes neue Regelungen zur Umsatzsteuer. Ein Vorsteuerabzug ist damit gar nicht mehr möglich.

3. Einspeisevergütung: Wenn Sie den erzeugten Strom aus Ihrer Photovoltaikanlage in das öffentliche Stromnetz einspeisen und dafür eine Einspeisevergütung erhalten, kann diese Einnahme unter Umständen steuerpflichtig sein. Allerdings können auch bestimmte Ausgaben, wie beispielsweise Wartungs- und Reparaturkosten, die im Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage anfallen, als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, um das zu versteuernde Einkommen zu mindern.

Wie nicht anders zu erwarten ist auch diese Auskunft falsch, denn weil gemäß den neuen gesetzlichen Regelungen Erträge aus privaten PV-Anlagen rückwirkend ab 2022 keine steuerpflichtigen Einnahmen mehr darstellen, können folglich auch die Ausgaben nicht mehr steuermindernd wirken. Erklärt Ihnen gerne Ihr Steuerberater! Wir fragen weiter:

Ich bin Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG, kann ich mir die Mehrwertsteuer beim Kauf einer PV-Anlage trotzdem erstatten lassen?

Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz) sind Sie von der Umsatzsteuer befreit und weisen auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Das bedeutet, dass Sie in der Regel keine Vorsteuer aus Einkäufen geltend machen können, da Sie selbst keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
Im Fall des Kaufs einer Photovoltaikanlage als Kleinunternehmer können Sie in der Regel die Vorsteuer, die auf den Kauf der Anlage entfällt, nicht erstattet bekommen. Da Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, haben Sie auch keinen Anspruch auf Vorsteuererstattung.

Diese Aussage von ChatGT ist komplett hinfällig, da wegen des Nullsteuersatzes beim Kauf gar keine Umsatzsteuer mehr anfällt.

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, zum Beispiel wenn Sie die Photovoltaikanlage sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke nutzen. In diesem Fall können Sie möglicherweise einen Vorsteuerabzug anteilig geltend machen, entsprechend dem Verhältnis der unternehmerischen Nutzung im Vergleich zur Gesamtnutzung der Anlage. Hierbei ist eine genaue Dokumentation der unternehmerischen und privaten Nutzung erforderlich, um den Vorsteuerabzug korrekt zu berechnen.

Damit ist ChatGPT endgültig der steuertechnischen Inkompetenz überführt, denn auch diese Aussage ist durch die Einführung des Nullsteuersatzes völlig überholt und einfach nur falsch! Was sich bei den ersten einfachen Fragen noch gut angehört hatte, erweist sich bei komplexen Themen mit geänderten Rechtsgrundlagen schlichtweg als Beratungskatastrophe. Die Dialogfähigkeiten des Sytems sind erstaunlich, die Antworten gehen präzise auf die gestellte Frage ein und wirken sehr kompetent. Leider sind sie hier aber völlig falsch, weil die KI die gesetzlichen Regelungen zur Förderung von PV Anlagen, den neuen Mehrwertsteuersatz von 0% und die sich daraus ergebenden Vorteile für Kleinunternehmer nicht kennt. Sollten Sie diese auch nicht kennen, empfehlen wir unseren Blogbeitrag Steuerfreie PV Anlage (/pv-anlage-steuerfrei), oder Sie lassen sich individuell von einem erfahrenen Steuerberater aus unserem Team begleiten.

Fazit: ChatGPT versus Steuerberater und analoge Beratung

Die Dialogfähigkeiten von ChatGPT sind faszinierend, die Illusion, mit einen menschlichen Gegenüber zu chatten, ist perfekt! Einfache Reproduktionsfragen zu Grundbegriffen des Steuerrechts werden sehr gut, umfassend und bequem beantwortet. Der veraltete Wissensstand des Systems macht sich spätestens dann negativ bemerkbar, wenn es um aktuelle Grenzen und Werte geht, die sich jährlich oder turnusgemäß ändern. Gottseidank ist das System so klug, dass es auf diesen Umstand hinweisen kann. Die Antworten zur steuerrechtlichen Einstufung von PV Anlagen darf man wohl zurecht als gefährliches Halbwissen bezeichnen, denn hier kann das System weder wissen noch ahnen, dass sich die Dinge zwischenzeitlich fundamental verändert haben. Dort, wo ein echter Berater also eigentlich erst anfängt, ist die KI-Maschine längst am Ende. Diesen entscheidenden Nachteil werden auch künftige KI-Generationen mit besserer Aktualität nur ungenügend wettmachen können, dazu bedarf es immer der natürlichen, analogen Intelligenz.
Ein weiterer Faktor ist gerade im Umfeld der Steuerberatung entscheidend: Das System am anderen Ende des Bildschirms kennt den individuellen Hintergrund und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten nicht, der persönliche Berater in einer Kanzlei kennt den Mandanten sehr genau. Gerade diese Individualisierung der Beratung wird ein KI-System niemals leisten können, da es vielleicht auf das gesammelte Wissen im Internet zurückgreifen kann, nicht aber auf Informationen, die sich im persönlichen Kontext einer langjährigen Betreuung ergeben und beratungsrelevant sind.
Wir können Sie nur dazu ermutigen, ChatGPT auszuprobieren und eigene Erfahrungen zu sammeln, denn KI wird immer stärker in unserem Alltag Einzug halten. ChatGPT ist sicher die intelligenteste Maschine, die es je gab – aber es bleibt eine Maschine ohne gesunden Menschenverstand. Steuerberatung ist deutlich mehr ist, als der schematische Abruf von Fachwissen, daher ist nicht davon auszugehen, dass Steuerberater bald arbeitslos werden. Aber aufgepasst, denn unter Kennern der Materie gilt folgender Leitsatz: Das meiste, was die KI nicht kann, kann sie noch nicht!

AUTOR: Dipl. oec. Claudia Jenewein, Steuerberaterin
FACHLICH GEPRÜFT: Sebastian Schießling, Steuerberater