Ihre GmbH oder GmbH & Co. KG ist eine mittelgroße und große Kapitalgesellschaft nach § 267 HGB? Dann sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, den Jahresabschluss vor Feststellung und Offenlegung durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Vielleicht wollen Sie den Jahresabschluss Ihrer kleinen Gesellschaft einer freiwilligen Prüfung unterziehen, z.B. weil Kapitalgeber einen belegten Jahresabschluss sehr hilfreich finden oder auch verlangen.
Nein, nur ein Wirtschaftsprüfer darf die gesetzliche Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung überprüfen und darüber einen Bestätigungsvermerk erteilen. Dabei wird bestätigt, ob die im Jahresabschluss dargestellte Lage auch der Wirklichkeit entspricht. Werden dabei Unterschlagungen oder sonstige gesetzeswidrige Tatsachen aufgedeckt, unterliegt der Wirtschaftsprüfer einer Meldepflicht.
Über die HSL GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stehen Ihnen für alle Vorbehaltsaufgaben der Wirtschaftsprüfer und darüber hinaus engagierte und erfahrene Experten zur Verfügung.
Wirtschaftsprüfung kann mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Ordnungsmäßigkeit Ihres Rechnungswesens. Der Kern der Wirtschaftsprüfung ist natürlich die Prüfung des Jahresabschluss und die Erteilung des Bestätigungsvermerks, die Wirtschaftprüfer der HSL GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gehen in ihrer Tätigkeit für Mandanten aber weit über das gesetzlich Geforderte hinaus. Wir verstehen Wirtschaftsprüfung als eine ebenso umfassende wie zukunftsorientierte Dienstleistung mit dem klaren Anspruch, einen echten Mehrwert für unsere Mandanten zu schaffen. Die aktuelle wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens wird ebenso berücksichtigt wie mögliche Chancen und Risiken in der Zukunft. Unsere Wirtschaftsprüfer erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen und Standards und verfügen über eine gültige Zulassung.
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