Sind Sie bereit für die E-Rechnung 2025?

Die gesetzlichen Änderungen zur E-Rechnung starten bereits zum 1. Januar 2025. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Verpflichtung für den B2B-Bereich zur Ausstellung sowie zum Empfang von E-Rechungen für alle Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen.
Wichtig: Eine PDF-Datei ohne integrierten Datensatz (künftig: PDF-Rechnung) ist keine E-Rechnung! Vermeiden Sie Kosten – starten Sie jetzt mit uns in die gesetzeskonforme Digitalisierung!

Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung zur Pflicht – eine der bedeutendsten Änderungen im deutschen Rechnungswesen. Alle Unternehmen im B2B-Bereich sind verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen (beachte hierbei die Übergangsregelungen, je nach Größe des Unternehmens) und zu empfangen. Doch was bedeutet das konkret für Sie? Von der Definition der E-Rechnung bis hin zu den technischen Anforderungen: Die Umstellung betrifft Unternehmen jeder Größe – vom Mittelständler bis zum Kleinunternehmer. Mit der neuen gesetzlichen Regelung wird das langfriste Ziel verfolgt, Prozesse zu vereinfachen und Steuerbetrug effektiv zu bekämpfen.

Unternehmen, die nicht rechtzeitig vorbereitet sind, riskieren Verzögerungen und zusätzliche Kosten.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wer betroffen ist, welche Übergangsregelungen gelten und wie Sie Ihr Unternehmen optimal auf die neuen gesetzlichen Regelungen vorbereiten. Starten Sie jetzt und bleiben Sie auf der sicheren Seite!

Warum ist die E-Rechnung wichtig?

Die Einführung der E-Rechnungspflicht 2025 markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung und Effizienzsteigerung im deutschen Rechnungswesen. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können – unabhängig von ihrer Größe. Als Steuerberater möchten wir Sie rechtzeitig darauf vorbereiten, damit Ihr Unternehmen diese Anforderungen problemlos erfüllt. Die E-Rechnung ist weit mehr als eine digitale Alternative zur Papierrechnung. Sie ermöglicht durch ihr strukturiertes elektronisches Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) eine automatisierte Verarbeitung ohne Medienbrüche. Dies reduziert nicht nur Fehler, sondern spart auch Zeit und Kosten – sowohl bei der Rechnungsstellung als auch in der Buchhaltung. Zudem unterstützt die E-Rechnung die Nachvollziehbarkeit und Transparenz Ihrer Geschäftsvorgänge, was auch bei Steuerprüfungen von Vorteil ist.

Ein wesentlicher Treiber hinter der E-Rechnungspflicht ist die EU-Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA), die darauf abzielt, den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen und das Steuerrecht europaweit zu modernisieren.. Für Sie als Unternehmer bedeutet das: Handeln Sie jetzt! Die Umstellung auf E-Rechnungen erfordert oft Anpassungen in den IT-Systemen und Prozessen. Dabei unterstützen wir Sie mit unserer Expertise und leistungsstarken Lösungen wie den bekannten DATEV-Anwendungen, die alle Anforderungen erfüllen und Ihren Arbeitsalltag erleichtern.

Nutzen Sie die Gelegenheit, nicht nur gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern auch die Effizienz Ihrer Abläufe zu steigern. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen optimal auf die Zukunft vorbereitet ist!

steuerteam_blogbeitrag_erechnung_2

Wer ist betroffen von der E-Rechnungspflicht?

Die E-Rechnungspflicht 2025 betrifft alle Umsätze zwischen inländischen Unternehmen (inländische B2B-Umsätze).

Das bedeutet, dass Sie verpflichtet sind, E-Rechnungen empfangen zu können (hierfür genügt ein E-Mail-Postfach) und diese zu validieren, um sicherzustellen, dass die E-Rechnung dem gesetzlichen Format (insbesondere der DIN-Norm EN16931) entspricht. Nur dann ist der Vorsteuerabzug aus dieser Rechnung sichergestellt. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße – auch Kleinunternehmer und Freiberufler sind davon nicht ausgenommen.

Wichtig:
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen technisch in der Lage sein, E-Rechnungen im vorgeschriebenen Format (insbesondere XRechnung oder ZUGFeRD) zu empfangen. Ein einfaches PDF ist keine E-Rechnung und erfüllt die Anforderungen nicht!

Zudem sind Sie verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen, soweit nicht eine Ausnahme oder Übergangsregelungen auf Sie zutrifft.

Ausnahmen von der Pflicht, E-Rechnungen auszustellen

  • Rechnungen an Privatpersonen (B2C-Umsätze).
  • Steuerfreie Umsätze, z. B. steuerfreie Vermietung- und Verpachtung, bestimmte Finanz- oder Gesundheitsleistungen, etc. (§ 4 Nr. 8-29 UStG).
  • Kleinunternehmer
  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 €.
  • Fahrscheine (zur Beförderung von Personen)

Unser Tipp als Steuerberater: Stellen Sie sicher, dass Ihre IT-Systeme und Prozesse rechtzeitig an die neuen Anforderungen angepasst werden. Nutzen Sie Lösungen der DATEV , um rechtssicher und effizient zu arbeiten. Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und die Vorteile der E-Rechnung für Ihr Unternehmen zu nutzen!

Zeitplan und Übergangsfristen rund um die E-Rechnung

Die Einführung der E-Rechnungspflicht erfolgt in mehreren Stufen, um Unternehmen ausreichend Zeit zur Anpassung ihrer Systeme und Prozesse zu geben. Als Ihr Steuerberater möchten wir Ihnen den Zeitplan und die Übergangsfristen übersichtlich darstellen, damit Sie rechtzeitig vorbereitet sind.

Ab 1. Januar 2025: Empfangs- und Aufbewahrungspflicht

Alle Unternehmen in Deutschland müssen ab diesem Datum E-Rechnungen empfangen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein kleines Unternehmen, einen Freiberufler oder einen Großbetrieb handelt.

Der strukturierte Teil der E-Rechnung ist so aufzubewahren, dass dieser in seiner ursprünglichen Form vorliegt und gemäß den gesetzlichen Vorgaben unveränderbar ist. Es muss sichergestellt werden, dass das Finanzamt die Rechnung maschinell auswerten kann.

Bis 31. Dezember 2026: Übergangsfrist für den Versand

  • Für den Versand von E-Rechnungen gelten bis Ende 2026 Übergangsregelungen. In dieser Zeit dürfen Unternehmen weiterhin „sonstige Rechnung“ ausstellen. Die Ausstellung einer Papierrechnung ist umsatzsteuerlich auch ohne Zustimmung des Empfängers während dieser Zeit zulässig, die Ausstellung einer anderen elektronischen Rechnung (wie z.B. einer PDF-Rechnung) benötigt die Zustimmung des Empfängers (kann auch konkludent sein, d.h. wenn der Empfänger diese stillschweigend akzeptiert).

Papierrechnungen oder unter Zustimmung des Empfängers auch andere elektronische Rechnungen (z.B. PDF). versenden.

Ab 1. Januar 2027: Versandpflicht für größere Unternehmen

Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 € müssen ab diesem Zeitpunkt E-Rechnungen versenden. Kleinere Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von unter 800.000 € dürfen bis Ende 2027 weiterhin „sonstige Rechnungen“ versenden.
Dasselbe gilt für das EDI-Verfahren.

Ab 1. Januar 2028: Versandpflicht für alle

Ab diesem Datum gilt die E-Rechnungspflicht für alle inländischen B2B-Umsätze. Damit entfällt auch die Möglichkeit, alternative Rechnungsformate zu nutzen.
EDI-Systeme müssen an die gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden.

Unser Rat: Nutzen Sie die Übergangsfristen, um Ihre Systeme frühzeitig anzupassen.

Was genau ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist weit mehr als eine digitalisierte Rechnung. Sie ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Dieses Format ermöglicht die automatisierte Verarbeitung ohne manuelle Eingriffe – ein wesentlicher Vorteil gegenüber Papier- oder anderen Rechnungsarten.

Technische Anforderungen

Damit eine Rechnung als E-Rechnung gilt, muss sie in einem zulässigen elektronischen Format entsprechen. Eine E-Rechnung, die der europäischen Norm EN 16931 entspricht ist immer zulässig. Gängige Formate in Deutschland sind:

  • XRechnung: Ein rein strukturierter XML-Datensatz ohne visuelle Komponente.
  • ZUGFeRD 2.x: Ein hybrides Format mit einer Kombination aus PDF und XML-Datensatz. Während das PDF die Rechnung lesbar macht, enthält die XML-Datei die strukturierten Daten für die automatisierte Weiterverarbeitung. Zumeist ist die xml-Datei dabei in die pdf-Datei als Anhang eingebettet.

Einfache PDF- oder Papierrechnungen erfüllen diese Anforderungen nicht und gelten als „sonstige Rechnungen“, die ab 2028 zumindest im B2B-Bereich nicht mehr zulässig sind.

Wesentliche Vorteile der E-Rechnung

E-Rechnungen erleichtern die Buchhaltung, da sie automatisch verarbeitet, geprüft und archiviert werden können. Dies spart Zeit, reduziert Fehler und sorgt für eine höhere Transparenz in Ihren Geschäftsprozessen. Zudem werden die gesetzlichen Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit und Aufbewahrungspflichten vollständig erfüllt.

Unsere Empfehlung als Steuerberater

Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die E-Rechnungspflicht vor. Mit der Softwarelösungen der DATEV können Sie E-Rechnungen gesetzeskonform erstellen, empfangen und verarbeiten – unkompliziert und effizient. Als Ihr Steuerberater unterstützen wir Sie bei der Umstellung und sorgen dafür, dass Sie von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren.

Kontaktieren Sie uns, um gemeinsam sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen optimal vorbereitet ist!

Vorteile der E-Rechnung für Unternehmen

Die E-Rechnung bietet Unternehmen eine Vielzahl an Vorteilen – über die reine Erfüllung der gesetzlichen Pflichten hinaus. Als Steuerberater möchten wir Ihnen aufzeigen, warum sich die Umstellung lohnt und wie Sie davon profitieren können.

Effizienz und Zeitersparnis: E-Rechnungen ermöglichen eine automatisierte Verarbeitung. Das manuelle Erfassen von Rechnungsdaten entfällt, wodurch Fehler reduziert und Arbeitsabläufe erheblich beschleunigt werden. Dies spart nicht nur Zeit, sondern sorgt auch für eine Entlastung Ihrer Mitarbeiter.

Kostenreduktion: Durch die Digitalisierung der Rechnungsprozesse entfallen Kosten für Papier, Druck und Versand. Außerdem ermöglicht die schnellere Bearbeitung von Eingangsrechnungen eine bessere Nutzung von Skonto-Fristen und optimiert Ihr Cash-Management.

Weniger Fehler und höhere Transparenz: E-Rechnungen minimieren Fehlerquellen, da Daten medienbruchfrei übermittelt werden. Gleichzeitig wird die Nachvollziehbarkeit in Ihren Buchhaltungsprozessen erhöht. Dies ist nicht nur bei internen Auswertungen hilfreich, sondern auch bei Steuerprüfungen ein großer Vorteil.

Nachhaltigkeit und Zukunftssicherheit: Die Umstellung auf elektronische Rechnungen trägt zur Umweltfreundlichkeit bei. Weniger Papierverbrauch bedeutet eine Schonung von Ressourcen und stärkt Ihr nachhaltiges Unternehmensimage. Mit der E-Rechnung sind Sie bestens auf zukünftige Anforderungen vorbereitet, wie etwa die Einführung eines transaktionsbezogenen Meldesystems ab 2028 im Rahmen der EU-Initiative „VAT in the Digital Age“.

Unsere Empfehlung: Nutzen Sie die Umstellung nicht nur zur Erfüllung der E-Rechnungspflicht, sondern auch als Chance, Ihre Geschäftsprozesse zu optimieren. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Umsetzung!

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Die E-Rechnungspflicht 2025 steht vor der Tür – höchste Zeit, die Weichen für eine reibungslose Umstellung zu stellen. Als Ihr Steuerberater möchten wir Ihnen konkrete Handlungsschritte an die Hand geben, damit Sie rechtzeitig alle Anforderungen erfüllen und die Vorteile der Digitalisierung nutzen können.

1. Systeme prüfen und anpassen
2. Prozesse anpassen
3. Mitarbeiter schulen
4. Geschäftspartner informieren

Überprüfen Sie Ihre aktuellen IT-Systeme: Können sie E-Rechnungen im vorgeschriebenen Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) empfangen und verarbeiten? Falls nicht, ist eine Erweiterung oder Umstellung notwendig. Die DATEV bietet Ihnen hier eine rechtssichere und effiziente Lösung. Passen Sie Ihre internen Abläufe an die Anforderungen der E-Rechnung an:

• Richten Sie eine zentrale E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang ein, z. B. „rechnung@ihrunternehmen.de“.
• Stellen Sie sicher, dass Ihre Buchhaltungssoftware E-Rechnungen medienbruchfrei verarbeitet.
• Entwickeln Sie klare Workflows für die Prüfung, Freigabe und Archivierung von E-Rechnungen.

Schulen Sie Ihre Teams im Umgang mit der E-Rechnung. Dies umfasst sowohl die technische Handhabung als auch die Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben, um Fehler und Unsicherheiten zu vermeiden. Kommunizieren Sie frühzeitig mit Ihren Lieferanten und Kunden. Klären Sie, wie der Austausch von E-Rechnungen erfolgen soll, und teilen Sie allen Geschäftspartnern Ihre Empfangsmöglichkeiten mit.

Warum DATEV? Unsere Lösung für Ihre Anforderungen

Die Einführung der E-Rechnungspflicht 2025 stellt viele Unternehmen vor technische und organisatorische Herausforderungen. Als Steuerberater setzen wir auf bewährte und zukunftssichere Lösungen, um Ihnen den Umstieg so einfach wie möglich zu machen.

Die DATEV Lösungen sind zu  100 % gesetzeskonform und zukunftssicher, sie sind vollständig auf die gesetzlichen Vorgaben abgestimmt und werden bei Änderungen automatisch aktualisiert. So bleiben Sie auch bei zukünftigen Entwicklungen wie dem transaktionsbezogenen Meldesystem immer auf dem neuesten Stand. Mit den DATEV-Lösungen können Sie E-Rechnungen problemlos empfangen, erstellen und verarbeiten. Effiziente Prozesse sparen Zeit, senken Kosten und minimieren Fehler.

Flexibilität und Erweiterbarkeit der DATEV-Lösung sind hervorragend: Sie sind flexibel an Ihre individuellen Anforderungen anpassbar. Sie unterstützt gängige Formate wie XRechnung und ZUGFeRD und bietet Schnittstellen zu Partnerlösungen und Netzwerken wie Peppol und TRAFFIQX. Die DATEV E-Rechnungsplattform bietet einen sehr einfachen Einstieg, sie ist intuitiv bedienbar und kann direkt genutzt werden – mit kostenloser Testphase und optionalen Zusatzfunktionen, die Sie nach Bedarf buchen können. So starten Sie ohne großen Aufwand in die digitale Zukunft Ihrer Rechnungsprozesse.

Starten Sie jetzt die Umstellung auf die E-Rechnung. Als Ihr Steuerberater unterstützen wir unsere Mandanten selbstverständlich bei der Implementierung, Schulung und Prozessoptimierung. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihr Unternehmen optimal vorbereitet ist – kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen optimal auf die Anforderungen der E-Rechnungspflicht 2025 vorbereitet ist.