Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Gemäß § 4g Abs. 2 S. 2 BDSG hat der Beauftragte für den Datenschutz auf Antrag Jedermann in geeigneter Weise die in § 4e BDSG festgelegten Angaben verfügbar zu machen. Dieser Verpflichtung kommen wir hier unmittelbar nach und verzichten damit auf den individuellen Antrag Ihrerseits.

1. Name der verantwortlichen Stelle:
Steuerteam GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Amtsgericht Landsberg
Handelsregister Augsburg HRB 9352
USt-IdNr. DE128669066

2. Geschäftsführung
Claudia Jenewein (Dipl.-oec. Steuerberaterin)
Stefan Held (Dipl.-Kfm., Steuerberater)
Bertram Schmidt (Dipl.-Kfm., Steuerberater, Wirtschaftsprüfer)
Franz Weinberger (Rechtsanwalt)

3. Anschrift der verantwortlichen Stelle
Steuerteam GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Am Penzinger Feld 19a
86899 Landsberg
Tel.: +49 8191 9170-0
Fax: +49 8191 21877
info@steuerteam.de

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
Die von der Steuerteam GmbH erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Erfüllung unserer Mandantenverträge genutzt. Dies umfasst steuer-, wirtschafts und vermögensberatende Tätigkeiten, das Erstellen von Finanzbuchführungen, Lohn- und Gehaltsbuchführungen, Jahresabschlüssen, Steuererklärungen, die Teilnahme an Betriebsprüfungen, sowie treuhänderische Tätigkeiten.
Die Datenerhebung, -nutzung und -übermittlung im Bereich Personalverwaltung erfolgt zu eigenen Zwecken und zur Erfüllung gesetzlicher und sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen.

5. Betroffene Personengruppen mit entsprechenden Daten
– Mandanten (Adress- und Kommunikationsdaten, Bankverbindungen, Versicherungsdaten, Vermögensverhältnisse, Arbeits- und Familienverhältnis, Gesundheitsdaten soweit zur Vertragsabwicklung erforderlich, sowie weitere steuerlich relevante Daten)
– Interessenten (Adress-, Kommunikations- und Angebotsdaten)
– Bewerber (Adress- und Kommunikationsdaten)
– Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten, Ruheständler, frühere Mitarbeiter und freie Mitarbeiter (Adress- und Kommunikationsdaten, Bankverbindungen, Lohn-, Gehalts-, Renten- und Sozialversicherungsdaten, Namen und Alter von Angehörigen soweit für Sozialleistungen relevant, Arbeitszeiterfassungsdaten)
– Lieferanten/Dienstleister (Adressdaten, Bankverbindungen, Vertragsdaten)
– Kontaktpersonen zu vorgenannten Gruppen

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden
können
– öffentliche Stellen bei vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften
(z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Aufsichtsbehörden)
– interne Mitarbeiter die an der Ausführung und Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke
beteiligt sind
– DATEV eG zur Speicherung und Verarbeitung der Daten und zur Erfüllung der unter 4.
genannten Zwecke (Dienstleister gem. § 11 BDSG)
– EDV-Betreuer
– externe Stellen zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke

7. Regelfristen für die Löschung der Daten
Die Löschung der Daten erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen, satzungsmäßigen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen.
Sofern Daten hiervon nicht betroffen sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke entfallen.

8. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten (außerhalb der EU)
Eine Übermittlung in Drittstaaten ist nicht geplant, kann allerdings in Einzelfällen und nach
vorheriger Absprache mit dem Mandanten erfolgen.

9. Allgemeine Beschreibung, die es ermöglicht, vorläufig zu beurteilen, ob die Maßnahmen nach § 9 BDSG zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung angemessen sind.
Es werden technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um die durch die Steuerteam GmbH verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.
Die Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.
Im Detail bedeutet dies, dass die datenschutzrelevanten Angaben auf gesicherten Systemen in Deutschland gespeichert werden. Gegen zufällige Zerstörung oder Verlust von Daten werden täglich entsprechende Sicherungsdateien erstellt. Der Zugriff darauf ist nur befugten Personen möglich, die mit der Verarbeitung von Daten oder der technischen Betreuung der Systeme befasst sind. Die entsprechenden Mitarbeiter haben sich schriftlich zur Einhaltung des Datengeheimnisses (§ 5 BDSG) verpflichtet.

Stand 25.11.2010