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Unternehmensnachfolge – optimale steuerliche Gestaltung

Wenn Unternehmer aus dem Mittelstand über die Nachfolge des Unternehmens und die Übertragung des Betriebsvermögens an einen möglichen Nachfolger denken, kommt neben dem klassischen Verkauf oft auch eine Schenkung ins Spiel. Wenn die steuerlichen Aspekte der Unternehmensnachfolge nicht ausreichend berücksichtigt werden, kann die Übertragung ziemlich teuer werden. Nur ein qualifizierter Steuerberater kennt sich im Verwaltungsdschungel aus: Erbschaftssteuer und Veräußerungsgewinn, Versorgungsleistungen und Abzugsbeträge, Grunderwerbsteuer, Freibeträge und so weiter. Unnötige Steuern bei der Unternehmensnachfolge vermeiden, das kann letztendlich nur der Steuerberater.

„Benötige ich wirklich einen Steuerberater bei der Übergabe meines Betriebs?“

Das Übergeben des eigenen Unternehmens an einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin muss immer gut geplant sein. Hierbei ist es wichtig schon verfrüht, vor Beginn der Übergabe, den Steuerberater zu kontaktieren, dieser fungiert als Planungs- und Steuerungsorgan der Übergabe.

Der Steuerberater als „Projektbegleiter“ im gesamten Zyklus der Nachfolge.

Bei der Übergabe des Unternehmens ist es immer wichtig, alle Aspekte genau zu beleuchten, hierbei kann ein Steuerberater durchaus behilflich sein. Durch Erfahrungen aus anderen Projekten weiß der Steuerberater genau, worauf zu achten ist. Auch die zahlreich vorhandenen Publikationen der IHK ersetzen nicht die individuelle und persönliche Beratung.

Nicht nur, dass bei einer individuellen Besprechung die steuerlichen Aspekte gut beleuchtet und erklärt werden können, auch die Zukunftsplanung ist im Bereich der Nachfolge ein wichtiges Thema. Eine umfassende wirtschaftliche Aufstellung durch den Steuerberater bildet für die weitere Planung und das weitere Vorgehen erst die Grundlage. Aufgrund dieser von Fall zu Fall unterschiedlichen Werte und Ziele besteht auch für den Nachfolger die Möglichkeit, von den Kontakten des Steuerberaters zu profitieren. So können Kontakte zu Förderprogrammen oder zur Finanzierung dem Nachfolger zur Festigung der eigenen Position im Markt verhelfen. Im Zuge der Zukunftsplanung ist des Weiteren wichtig, die Möglichkeit des Wechsels der Rechtform zu überdenken, hier kann der Steuerberater mit dem Nachfolger ein individuelles Konzept entwickeln, welches für den Nachfolger auch die optimalen Rahmenbedingungen schafft.

Das Ziel der Unternehmensnachfolge ist der möglichst steuerfreie und reibungslose Übergang des Unternehmens.

Neben dem Ziel, dass das Unternehmen weiter fortbesteht und die Nachfolge gut übersteht, kümmert sich der Berater auch um die steuerlichen Aspekte der Übergabe. Der Steuerberater arbeitet natürlich daraufhin, dass die Unternehmensnachfolge steuerfrei abläuft. Hierzu muss allerdings schon vor Einschaltung von anderen Beratern, Notaren oder Anwälten der Steuerberater kontaktiert werden. Diverse Fallstricke können dazu führen, dass Schenkungs- oder Erbschaftssteuer anfällt, davor kann der Berater bewahren, wenn er früh genug in den Prozess einbezogen wird.

Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer

Selbst wenn der Betrieb unentgeltlich übergeben wird, kann Schenkungssteuer beziehungsweise Erbschaftssteuer anfallen. Hierzu bewertet der Berater das Unternehmen zu derzeitigen Verkehrswerten, diese bilden dann die Bemessungsgrundlage für die Übertragung an den Nachfolger. Jedoch nur, weil der Verkehrswert im ersten Zug den Freibetrag von 400.000,00 € (an Nachkommen) übersteigt, heißt das noch nicht das Steuern anfallen. Der Unternehmenswert ist hierbei steuerlich begünstigt, wodurch selbst bei einem höheren Verkehrswert die Steuerfreiheit bestehen bleibt.

Ertragssteuer

Natürlich führt eine entgeltliche oder teilentgeltliche Nachfolge auch zur Ertragsbesteuerung. Hier erzielt der abgebende Steuerpflichtige einen Veräußerungsgewinn. Es gibt hier jedoch auch verschiedene Modelle, wobei der Steuerberater behilflich sein kann, ob sich beispielsweise die Einmalzahlung, ein Rentenmodell oder ein Ratenmodell mehr lohnt. Auch möglich ist, dass die unentgeltliche Unternehmensnachfolge an Nachkommen Ertragssteuern auslöst, dies geschieht vor allem dann, wenn der Steuerberater nicht rechtzeitig mit in den Prozess einbezogen wurde, wie zum Beispiel bei einer vorhandenen Betriebsaufspaltung.

Auflösung der Betriebsaufspaltung

Der häufigste Grund für Probleme bei der Unternehmensnachfolge entsteht aus der reinen Übergabe des Betriebes bei einer Betriebsaufspaltung. Wenn sich der operative Betrieb auf einem Grundstück befindet, welches im privaten Besitz des abgebenden Unternehmers befindet, muss hier entsprechend agiert werden. Durchaus häufig ist dies der Fall, wenn es sich um eine GmbH handelt, wobei der Gesellschafter 100% der Anteile hält und zu 100% Besitzer des Grundstückes ist auf dem der Betrieb steht. Die Übergabe der bspw. Gesellschafteranteile löst somit Entnahmen aus dem Gewerbebetrieb lt. § 15 EStG aus. Somit werden stille Reserven aufgedeckt, da das Grundstück sowie die Gesellschafteranteile zum Verkehrswert in das Privatvermögen übernommen werden müssen. Hier muss der Steuerpflichtige dann einen Entnahmegewinn ansetzten und diesen auch versteuern. Bei der Vermietung in diesem Beispiel handelt es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG lt. § 21 (3) EStG, aus diesem Grund befindet sich das Grundstück sowie die Anteile an der Kapitalgesellschaft im Betriebsvermögen.

Zukunftsplanung

Bei der Übergabe an den Nachfolger wird häufig nicht bedacht, dass diverse Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen anfallen. Anfällig dafür sind vor allem Betriebe, die sich schon seit längerer Zeit im Familienbesitz befinden. Besondere Aufmerksamkeit ist hierbei auch darauf zu legen, ob vielleicht noch Altlasten an Verbindlichkeiten und Darlehen bestehen. So müsste zusätzlich zu den bereits zu tilgenden Darlehen neue Verbindlichkeiten aufgenommen werden, um beispielsweise die Maschinen zu warten oder um neue anzuschaffen.

Hier kann der Berater durch Analysen des bisherigen Verlaufes gut einschreiten um eine mögliche unbeabsichtigte Überschuldung oder die Zahlungsunfähigkeit zu umgehen.

Wenn also überlegt wird, den Betrieb im Ganzen weiterzugeben sollte man zur eigenen Sicherheit frühzeitig den Steuerberater einschalten.

Das Steuerteam in Landsberg hat schon viele Unternehmer und Unternehmen bei der steuerlichen Gestaltung der Unternehmensnachfolge unterstützt. Mit Kompetenz und Kreativität finden wir garantiert auch für Ihre Nachfolge die beste Lösung mit der größtmöglichen steuerlichen Optimierung.

Sprechen Sie uns an über unser Kontaktformular oder indem Sie einfach zum Telefonhörer (08191 9170-0) greifen und nach unseren Beratungs-Spezialisten für die Unternehmsteuerlicheensnachfolge fragen.

Inhaltsverzeichnis

One-Stop-Shop (OSS): Umsatzsteuer Verfahren der EU 2021

Steuerliche Gestaltung der Unternehmensnachfolge

Digitalisierung in der Steuerberatung

Kassennachschau durch das Finanzamt