Internationales Steuerrecht

Zertifizierte Beratung durch unsere „Fachberater für internationales Steuerrecht“

Das Steuerrecht in Deutschland ist komplex, die Besteuerung grenzüberschreitender und internationaler Sachverhalte ist aber noch deutlich komplexer. Wenn Ihr Unternehmen – oder Sie als Privatperson – auch im Ausland tätig bzw. ansässig ist, kommen auf den Steuerberater neue Fragen zu internationalen Themen zu. Um die Untiefen im internationalen Steuerrecht sicher zu umschiffen, ist es außerdem hilfreich, auf einen kundigen und erfahrenen Rechtsanwalt zurückgreifen zu können, der sich tief in die Rechtsprechung im internationalen Steuerrecht eingearbeitet hat und dem auch steuerliche Fragestellungen nicht fremd sind.

Steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen grenzüberschreitender Tätigkeit

Zur Vermeidung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung hat die OECD die zwischenstaatliche Amtshilfe durch Informationsaustausch auf dem Gebiet der Umsatzsteuer und der Ertragssteuer eingeführt, gegen Gewinnkürzung und – verlagerungen wurde 2017 in einem gemeinsamen Projekt (BEPS) mit den G20-Staaten ein Maßnahmenpaket entwickelt, das insbesondere die Erstellung von länderbezogenen Berichten für multinational tätige Unternehmen und deren automatischen Austausch (sog. Country-by-Country-Reporting) vorsieht.

Ihre Unternehmensoptimierung durch unsere internationale Kooperation

Das Steuerteam berät seit vielen Jahren zahlreiche Mandanten in Sachen Internationales Steuerrecht und hilft gerne auch Ihnen, die neuesten und sich – aufgrund der Rechtsprechung – laufend ändernden internationalen Anforderungen zu meistern. Nutzen Sie unsere internationale Beratungskompetenz, wir führen auch Ihre grenzüberschreitenden Aktivitäten sicher zum Erfolg.

Themen im internationalen Steuerrecht für Unternehmen und Privatpersonen
  • Internationale Steuerplanung und Geschäftsbeziehungen zum Ausland
  • Internationale Verrechnungspreise: Gestaltung und Dokumentation
  • Internationale Rechnungslegung nach IFRS und US-GAAP
  • Vermeidung von Doppelbesteuerung, Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
  • Mitarbeiterentsendung
  • Quellenbesteuerung bzw. Freistellung und Erstattung von Quellensteuern
  • Vorsteuervergütung
  • Mini-One-Stop-Shop (MOSS)
  • Besteuerung von Auslandseinkünften z.B. von ausländischen Investmentfonds
  • Besteuerung von inländischen Einkünften bei beschränkter Steuerpflicht
  • Besteuerung von Grenzgängern bzw. Grenzpendlern (innerhalb der EU oder ins Drittland, insbesondere der Schweiz)
  • Wegzugsbesteuerung bei Wohnsitzverlagerung ins Ausland

Gern beraten wir Sie persönlich!